Die Bundesregierung fördert seit dem 01.03.2018 Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr mit bis zu 2500 EUR. Hier ein kurzer Auszug vom Verfahren aus dem Merkblatt der BAFA:
FAQ
Wird auch der Trailer (ohne E-Motor) gefördert?
Ja. In Kombination mit einem Elektrofahrrad, da zusammen dann 150kg und 1m² Zuladung möglich sind.
Kann ich nach dem Kauf den Antrag noch stellen?
Ja. Eine Auszahlung rückwirkend ist möglich. Dazu auch den Hinweis weiter oben beachten.
Wo finde ich das Datenblatt zu den Carla Cargo Engineering Produkten?
hier.
Kann ich den Power Trailer und ein Ebike gleichzeitig fördern lassen?
Ja, der Kunde hat sich jedoch an die vorgaben aus der Pedelecnorm zu halten. Laut Pedelecnorm und dem Einsatz des Pedalsensors vom Power Trailer kommend wäre die nominelle Leistung von 250 Watt überschritten bei gleichzeitiger Verwendung des EBikes und des E-Anhängers! Es ist gesetzeskonform, wenn nur die Anfahrhilfe des Anhängers (bis 6km/h), also kein Anbau des Pedalsensors am E-Bike, verwendet wird.