Kann ich mein Pedelec mit einer eCARLA kombinieren?
Laut EU-Pedelec Norm ist ein Zulassungs- und Versicherungsfreies „Pedelec“ mit 250 Watt maximaler Dauerleistung bis 25 km/h eine besondere Ausnahme zu allen anderen motorsierten Fahrzeugen im Straßenverkehr. Eben unter Berücksichtigung der Leistungs und Geschwindigkeitsgrenze.
Da der Motor eines solchen Pedelecs zusammen mit dem Motor der eCARLA bei gleichzeitigem Betrieb unabhängig voneinander 250 Watt erzeugen, wird das Gespann einfach gesagt mit 500 Watt betrieben und damit aus der europäischen Pedelec Norm herausfallen. Folglich sind Zulassung und Versicherung wieder Pflicht. Bei Nichtbeachten drohen Strafen und Bußgelder. Wir raten euch daher ab, beide Motoren eines solchen Gespanns gleichzeitig zu betreiben.
Das macht dennoch Sinn mit einem Pedelec einer CARLA zu ziehen, denn der Motor des CARLA CARGO Lastenanhängers wird nur dann aktiv, wenn auch der Pedalsensor, der am Zufahrrad befestigt wird die Trittfrequenz registriert. Bei einem Pedelec wird dieser Pedalsensor einfach nicht montiert und damit ist auch sichergetellt, dass der CARLA CARGO Fahrradanhänger keine Wirkung besitzt. Der Gasgriff widerum darf angebracht werden und nützt als Starthilfe bis 6 km/h. Ab 6 km/h würde dann die Unterstütztung der eCARLA wegfallen und das Pedelec übernimmt wieder komplett.